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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Elektro-Mechanik Meisl GmbH

1. Allgemeines

Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der Elektro-Mechanik Meisl GmbH liegen die nachfolgenden AGB zugrunde.
Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht akzeptiert, selbst dann nicht, wenn sie zur Grundlage der Auftragserteilung gemacht wurden und wir nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sollte der Käufer nicht im Besitz unserer allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sein, so ist er verpflichtet, diese bei uns anzufordern. Andernfalls kann er sich nicht darauf berufen, dass ihm die allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen nicht bekannt sind.

2. Angebote, Auftragsbestätigungen

Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen oder Abreden mit unseren Mitarbeitern sind nur dann bindend, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Die Preise in den Angeboten oder Auftragsbestätigungen sind Bruttopreise. Sie beziehen sich auf die uns bekannten Anforderungen bezüglich der spezifizierten Mengen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder der Bestätigung über die Materialbeschaffenheit, Messtoleranzen und Herstellerbedingungen. Nachträgliche Änderungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung und berechtigen uns, den Preis entsprechend zu ändern.
Angaben in unseren Prospekten wie Fotos, Zeichnung und andere Spezifikationen sind nur annähernd und für uns erst nach ausdrücklicher Bestätigung wirksam. Zeichnungen, Skizzen, Darstellungen und andere Dokumente bleiben unser Eigentum und dürfen nicht an Dritte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weitergegeben werden. Der Käufer übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass durch die Überlassung der Zeichnungen durch den Käufer keine Patentrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden.
Auftragsannahmen durch uns bedürfen zur Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Sie erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Ergänzungen, Änderungen und mündliche Absprachen erfordern ebenfalls zur Rechtswirksamkeit eine schriftliche Bestätigung durch uns. Der Widerruf eines bereits erteilten Auftrags durch den Käufer ist unzulässig. Im Falle eines erteilten Auftrags auf Abruf erfolgt die Lieferung nach Abruf durch den Käufer. Der Abruf muss innerhalb 3 Monaten nach Auftragsbestätigung durch den Käufer erteilt werden. Waren, die nicht innerhalb dieser Frist ab-gerufen sind werden den Käufer in Rechnung gestellt.

3. Lieferungen

Angaben über Liefertermine sind nur annähernd und unverbindlich. Lieferverzug berechtigt den Käufer nicht Schadensersatz geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Kriegszustände, Arbeits- niederlegungen, Verkehrszusammenbrüche, Unruhen, Streik und Aussperrungen, behördliche Maßnahmen oder Umstände höherer Gewalt, die direkt oder indirekt die Auslieferung der Waren betreffen, seitens uns oder unserer Zulieferer, befreien uns von den vertraglichen Verpflichtungen währen der Dauer der Behinderung.
Die Lieferungen erfolgen unfrei ab Lager Berchtesgaden. Bei Versand per Spedition ist die Ware transportversichert. Bei Versand mit Post, DHL, UPS etc. gelten die Standardversicherungen der Anbieter. Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Sendung unser Lager verlassen hat oder zur Abholung für den Käufer bereitgestellt wird. Soweit möglich, wird die vom Käufer bestellte Menge ausgeliefert. Jede Mengendifferenz, die sich aus dem Lieferschein oder der Rechnung ergibt, ist uns unverzüglich spätestens jedoch nach 5 Werkstagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Teillieferungen sind zulässig. Transport- u. sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, die Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen

4. Mängelhaftung

Soweit keine besonderen Anforderungen mitgeteilt und von uns akzeptiert wurden, hat die Wareneingangskontrolle bei Käufer entsprechend der Anweisung des Herstellers für die gelieferten Produkte oder für vergleichbare Produkte zu erfolgen. Rügen jedweder Art sind ausgeschlossen, wenn Sie nicht innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Mängel in einem Teil der Lieferung berechtigen den Käufer nicht, die gesamte Ware zu beanstanden. Im Falle berechtigter Rügen können wir nach eigener Wahl, die mangelhafte Ware durch Gute ersetzen oder Werterstattung anbieten. Voraussetzung hierfür ist in beiden Fällen, dass die Frachtkosten für die Rücksendung, vom Versender zu tragen sind.
Wir behalten uns das Recht vor, Mängel von den der Ware betreffenden Herstellern prüfen zu lassen und im Falle einer berechtigten Rüge die
Schadensersatzabwicklung an den jeweiligen Produkthersteller abzutreten bzw. weiterzuleiten. Alle anderen Ansprüche des Kunden, gleich welcher Art, ins-besondere Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Im Falle unberechtigter Rügen, die zu einer Nachuntersuchung der Ware geführt haben, können die Kosten der Untersuchung beim Kunden geltend gemacht werden.

5. Zahlungen

Die Zahlung des Kaufpreises hat nach den in der Auftragsbestätigung festgelegten Bestimmungen zu erfolgen. Im Falle des Zahlungsverzugs sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten. Weiter gehende Ansprüche, insbesondere in Hin-blick auf den Ersatz des Verzugsschadens bleiben hiervon unberührt. Wechsel werden zur Zahlung nicht akzeptiert. Diskont- und Einzugsspesen, Protestkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Alle Aufträge werden unter der Bedingung angenommen, dass der Käufer in der Lage ist. den Kaufpreis in voller Höhe zu entrichten. Falls diese Voraussetzung nicht mehr gegeben ist, dies wird dann unterstellt, wenn ungünstige Auskünfte über die Vermögensverhältnisse des Käufers vorliegen sowie Zahlungen nicht im vereinbarten Zahlungsziel getätigt werden, können wir sofortige Barzahlung vor Auslieferung der Ware unabhängig vom vereinbarten Zahlungstermin verlangen. Im Falle des Bekanntwerdens einer erheblichen Verschlechterung der Finanzsituation des Käufers nach Vertragsabschluss oder im Falle eines Zahlungsrückstandes haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und können den sofortigen Ausgleich aller fälligen und der noch nicht fälligen Forderungen verlangen. Sollten wir von dem Recht des Vertragsrücktritts Gebrauch machen, hat der Käufer uns den entgangenen Gewinn oder die getätigten Aufwendungen im Hinblick auf den erteilten Auftrag, insbesondere bezüglich des getätigten Arbeitsaufwandes zu ersetzen. Zahlungen müssen ausschließlich an uns erfolgen.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis sämtliche Kaufpreisforderun-gen in voller Höhe erfüllt sind, bei Zahlungen durch Scheck bis die Gutschrift des Gegenwertes erfolgt ist. Wir sind berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren jederzeit zurückzufordern, wenn uns bekannt wird, dass der Schuldner Zahlungsschwierigkeiten hat, Vergleichsantrag stellt, ein Moratorium mit den Gläubigern anstrebt, in Konkurs/Insolvenz geht oder eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Der Käufer hat das Recht zum Besitz der, unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und darf sie im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs bearbeiten und darüber verfügen. Unser Eigentumsvorbehalt ist im Falle eines Wiederverkaufs dem Dritten, in der Regel Kunden des Käufers mitzuteilen. Der Käufer ist ohne unsere Zustimmung nicht zu Verfügungen berechtigt, die über den gewöhnlichen Geschäftsverkehr hinausgehen, wie z.B. Verpfändungen oder Sicherheitsabtretungen. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich über alle Maßnahmen Dritter zu unterrichten, die Auswirkungen auf die, unter Eigentumsrecht gelieferten Waren haben können (z.B. Beschlagnahmen durch andere Gläubiger). Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware gegen Feuer zu versichern. Auf Verlangen hat der Käufer einen Nachweis über einen gültigen Abschluss der Versicherung vorzulegen Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht gleichzeitig Rücktritt vom Vertrag.

7. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an einem Wohnsitzgericht zu verklagen. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).

8. Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

 

Stand: 01.01.2018